Unsere Verträge.

Individuell und passgenau.

Wenn wir einen Vertrag gestalten, dann tun wir das so, dass er genau zu Ihnen passt. Zu Ihrer kreativen Idee ebenso wie zu den ökonomischen Anforderungen. Wird Ihnen ein Vertrag vorgegeben, helfen wir Ihnen, die Risiken zu erkennen und herauszuverhandeln.

Dazu ist es optimal, wenn wir schon früh in die Planung einbezogen werden. Schließlich können wir mit unserem Wissen auch auf dem Gebiet der Architektur mit Ihnen Ziele definieren, Leistungsbeschreibungen erstellen und ein Honorar ermitteln, um daraus einen Vertrag zu gestalten, der das Projekt schon von Anfang an zu einem guten Objekt macht.

Ein guter Vertrag braucht erstmal ein Ziel.

Zuerst klären oder entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die genauen Zielvorgaben Ihres spezifischen Projektes.

 

Sind Sie Architekt oder Ingenieur, prüfen wir, welche Leistungen der Bauherr wünscht und ob diese für das Projekt benötigt werden. Dann klären wir, in welchem Umfang Sie die Leistungen erbringen möchten und welche Risiken hieraus entstehen können, um diese bestens abzusichern. Immer in Ihrem Sinne.

 

Sind Sie Bauherr, klären wir mit Ihnen, welchen Anforderungen Ihr Gebäude entsprechen soll und welche Wege dorthin führen. Denn diese zeigen uns und damit Ihnen, welche Leistungen und Konditionen auf Planungs- und Ausführungsseite erforderlich sind. Auf dieser Basis entstehen die Verträge.

Ein guter Vertrag braucht eine präzise Leistungsbeschreibung.

Nur wer die für das Projekt notwendigen Planerleistungen eindeutig formuliert, kann auch wirtschaftlich richtig planen und bauen. Daher beginnt unsere Arbeit schon damit, zusammen mit Ihnen Leistungsbeschreibungen zu entwickeln, um ein genaues Leistungssoll des Planers zu definieren.

 

  • Nur so können Streitigkeiten zwischen allen Parteien vermieden werden.
  • Nur so weiß jeder Planer, für welche Leistung er welches Honorar erhält.
  • Nur so weiß der Bauherr, was er für sein Geld bekommt.

Ein guter Vertrag berücksichtigt ein faires Honorar.

Mit unserer Doppelexpertise aus Architektur und Recht sind wir in der Lage, zur Leistungsbeschreibung passende Honorarermittlungen zu erstellen. Natürlich beraten wir Sie auch bei der Bewertung der hierbei zu beachtenden Honorarkriterien.

 

Auf dieser Basis ist dann eine wirtschaftliche und gleichzeitig nach der HOAI zulässige Honorargestaltung möglich, mit der sowohl Planer als auch Bauherr leben können.

 

Planen Sie ein Großprojekt oberhalb der Tafelwerte der HOAI, beraten wir Sie gerne zur Ermittlung eines wirtschaftlichen Honorars.

Ein guter Vertrag kann ruhigen Gewissens auch geschlossen werden.

Bei der Vertragsgestaltung gibt es zwei Varianten: Entweder wir erstellen für Sie den individuell passenden Vertrag oder wir prüfen für Sie vorgelegte Vertragsentwürfe.
Wird Ihnen ein Vertrag vorgegeben, beraten wir Sie bei den Vertragsverhandlungen bis zum Vertragsabschluss und natürlich bei den Vorbereitungen auf einen Verhandlungstermin.

Dafür klären wir vorher, welche vertraglich vorgegebenen Regelungen

  • Sie auf keinen Fall akzeptieren sollten.
  • Sie nur unter Berücksichtigung unserer Änderungsvorschläge annehmen können.
  • Sie zusätzlich durchsetzen sollten.

Übrigens: Auch bei einem schon abgeschlossenen Vertrag lässt sich noch einiges reparieren. Das übernehmen wir gerne.