Coachen, moderieren, vertreten.

Immer in Ihrem Sinne.

Jedes Bauprojekt ist ein langer gemeinsamer Weg. Natürlich kann es dabei auch zu Unstimmigkeiten kommen. Unser Augenmerk liegt daher von Anfang an darauf, die Regelungen der Verträge so abzustimmen, dass Sie sich nicht vor Gericht treffen müssen. Wir coachen Sie, wir moderieren Gespräche mit den Konfliktparteien, damit Sie und Ihre Baupartner am Ende zu einem guten Ergebnis gelangen – notfalls auch im Streitfall vor Gericht.

Planungs- und baubegleitende Betreuung.

Wir sind immer an Ihrer Seite.

Egal ob Sie Architekt, Ingenieur, Bauherr oder Werkunternehmer sind, wir begleiten Sie kompetent juristisch und mit unserem ganzen Verständnis für Architektur während der kompletten Planungs- und Bauphase.

Architekten/Ingenieure beraten wir

  • bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen.
  • zu Abschlagsrechnungen, zur Schlussrechnung und zur Abnahme.
  • bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen vermeintlicher Planungsfehler und sonstiger Pflichtverletzungen (Gewährleistungsansprüche des Bauherrn).
  • bei der Durchsetzung von Zusatzhonoraren, z.B. bei Änderungsleistungen, Zusatzleistungen oder Besonderen Leistungen (Claim Management).
  • bei der Entwicklung von Strategien in konfliktträchtigen Vertragsverhältnissen, bei denen es darum geht, welche Maßnahmen Sie während der Planungs- und Bauphase ergreifen können, um spätere Schadensersatzansprüche des Bauherrn zu vermeiden und Ihre Position zu optimieren.
  • bei einem zerrütteten Vertragsverhältnis, bei dem es aus wirtschaftlichen Gründen vielleicht besser wäre, einen Vertrag vorzeitig zu beenden.

Bauherren können sich jederzeit auf unsere Beratung verlassen

  • bei der Abwehr ungerechtfertigter Zahlungsansprüche der Baubeteiligten.
  • zu Abschlagsrechnungen, zur Schlussrechnung und zur Abnahme.
  • bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen der Baubeteiligten (wie z.B. bei Bauzeitverlängerung).
  • bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber den Baubeteiligten und beim Claim Management.
  • bei der Entwicklung von Strategien in konfliktträchtigen Vertragsverhältnissen, bei denen es darum geht, welche Maßnahmen Sie während der Planungs- und Bauphase ergreifen können, um Ihre spätere rechtliche Position gegenüber den Baubeteiligten zu optimieren.
  • bei einem zerrütteten Vertragsverhältnis, bei dem es aus wirtschaftlichen Gründen vielleicht besser wäre, einen Vertrag vorzeitig zu beenden.
  • bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.

Werkunternehmer unterstützen und beraten wir

  • bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen.
  • zu Abschlagsrechnungen, zur Schlussrechnung und zur Abnahme.
  • bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn.
  • bei der Durchsetzung von Nachträgen.
  • bei der Entwicklung von Strategien in konfliktträchtigen Vertragsverhältnissen zur Vermeidung späterer Schadensersatzansprüche des Bauherrn und zur Verbesserung Ihrer Position.
  • bei einem zerrütteten Vertragsverhältnis, bei dem es aus wirtschaftlichen Gründen vielleicht besser wäre, einen Vertrag vorzeitig zu beenden.

Prozessführung.

Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden ist.

Mit den richtigen Verträgen, der passenden Beratung und guten Lösungsvorschlägen schaffen wir meist eine außergerichtliche Einigung. Das ist für alle Beteiligten nicht nur angenehmer, sondern in der Regel auch wirtschaftlich sinnvoller. Aber manchmal funktioniert auch das beste Verhandeln nicht, dann übernehmen wir für Sie natürlich die Prozessführung.

  • Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites.
  • Wir machen Ihnen Vorschläge zur optimalen Prozessstrategie.
  • Wir versuchen durch unsere Prozessführung die Dauer des Rechtsstreites zu verkürzen.

Bei Bedarf arbeiten wir mit technischen Fachleuten und Sachverständigen eng zusammen und integrieren deren Zuarbeit in unsere Schriftsätze. Summa summarum: Wir tun vor, während und nach dem Streit alles, damit Sie mit Ihren Interessen bestens vertreten sind.